Satzung Arthur-Gramsch-Leistungspreis

  1. Arthur Gramsch hat 1963 für die Anerkennung außerordentlicher Leistungen auf dem Gebiet der Philatelie und für besondere Verdienste im Vereinswesen einen Leistungspreis gestiftet. Nach dem Ableben des Stifters wurde der Preis vom Harburger Briefmarkensammler-Verein von 1920 e.V. übernommen und weitergeführt.
  2. Der Leistungspreis trägt den Namen:
    „Arthur Gramsch Leistungspreis des Harburger Briefmarkensammler-Vereins von 1920 e.V.
    Der Preis wird alle drei Jahre vergeben.
  3. Der Preis besteht aus einer Medaille.
  4. Die Verleihung erfolgt durch ein Kuratorium, das sich wie folgt zusammensetzt:
    1. Vorstand des Harburger Briefmarkensammler-Vereins
    2. Die Träger des Leistungspreises.
    Die Entscheidung erfolkgt durch einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  5. Die Verleihung erfolgt in dem entsprechenden Jahr jeweils im Rahmen einer Veranstaltung des Vereins.
  6. Die Entscheidung des Kuratoriums ist entgültig und nicht anfechtbar.
  7. Für die Verleihung des Leistungspreises können die Mitgliedsverbände des BDPh jeweils bis zum 1. Januar des Verleihungsjahres schriftlich begründete Vorschläge an den 1. Vorsitzenden einreichen.
  8. Für verdienstvolle Tätigkeiten im und für den Harburger Briefmarkensammler-Verein können vom Vorstand, bzw. auf Vorschlag von Mitgliedern, silberne und goldene Leistungsnadeln an Mitglieder und auch an Nichtmitglieder, die sich Verdienste um den Verein erworben haben, vergeben werden.

Hamburg-Harburg, 25. Januar 2001